Die "Spenden" an den Autor sind nicht "gemeinnützig". - Zumindest sind sie es nicht in einem steuerlich anerkannten Sinne: Die Spendierenden können ihre "Spenden" an den Autor nicht "steuerlich als Spenden absetzen", sondern nur als Nachweis für Aufwendungen, die sie für die eigene oder gemeinsame Qualifizierung und Bildung ausgegeben haben. Alle Spenden werden vom Autor als "Einkommen aus Autorentätigkeit" in der Steuererklärung angegeben.
"Gemeinnützigkeit" ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Wenn Einzelpersonen, wie z.B. der Autor, "gemeinnützige" Leistungen erbringen, werden diese steuerlich bestenfalls als "freiberufliche Tätigkeit" behandelt, bei welcher es gleichgültig ist, ob die Tätigkeit auch "gemeinnützig" oder nur "eigennützig" ist und wem die Nutzungen und Nutznießungen zufallen. Das Einkommen, sprich: die Vergütungen" muss der Autor voll versteuern. Die "gemeinnützig" entstandenen Nutznießungen werden weder den begünstigten Personen, noch den nutznießenden Organisationen angerechnet. An den dort anfallenden direkten und indirekten Gewinnen wird der Autor nur beteiligt, wenn die Nutznießenden dies mittels "Spenden" an den Autor tun.
Eine "Gemeinnützigkeit" (einer Organisation) wird in der Regel nur dann "amtlich bestätigt", wenn die Organisation "gemeinnützige Zwecke" verfolgt. Häufig wird die "Gemeinnützigkeit" (der Organisation) angenommen, wenn für die "gemeinnützigen Zwecke" keine oder geringere "öffentliche Aufwendungen" (Kosten, Steuern, Verpflichtungen, Nachteile) entstehen als die Steuerminderungen bei den Spendierenden. Der "Mehrwert" der "gemeinnützigen Organisation" zeigt sich als (wirtschaftlicher oder sozialer) "Nutzen" der Gesellschaft, der sich nicht auf die Nutznießungen der Leistungsempfänger der "gemeinnützigen Organisation" begrenzt. Wird die "gemeinnützige Organisation" aufgelöst, fällt das "Vermögen der gemeinnützigen Organisation" "dem Staat" zu. So ist es zumindest im Regelfall.
Was eine "gemeinnützige Organisation" nach der Anerkennung der Gemeinnützigkeit tatsächlich macht, gilt als "gemeinnützig", zumindest solange, bis sie, die "Gemeinnützigkeit", (amtlich) widerrufen wird.
Erbringen Privatpersonen (Einzelpersonen) die gleichen Leistungen wie Angehörige einer "gemeinnützigen Organisation", werden die "privaten" Leistungen als Hobby, Liebhaberei, Freizeitgestaltung, "soziales oder zivilgesellschaftliches Engagement", Beruf oder "freiwillige Leistungen" behandelt; eine steuerliche Anerkennung einer "Gemeinnützigkeit" ist in der Regel ausgeschlossen. Die Einkommen sind von der Privatperson voll zu versteuern. Die Kosten und Lasten sind von der Privatperson voll selbst zu tragen.
Die steuerliche Anerkennung einer "Gemeinnützigkeit" seiner Autorenschaft wird vom Autor Heinrich Keßler unverändert nicht angestrebt. Er handelt auch weiterhin aus freien Stücken "gemeinnützig", auch wenn es hierfür kein "Zertifikat" gibt. Das geschieht frei nach dem Motto: "Ein Vogel fliegt." Er fliegt auch bereits, bevor eine Behörde ihm die "Flugfähigkeit" bescheinigt, und er fliegt auch dann, wenn ihm die "Flugfähigkeit" aberkannt wird. Die Werke des Autors Heinrich Keßler haben bereits in vielfältiger Art und Weise einen "allgemeinen, privaten, zivilen und gesellschaftlichen Nutzen" erbracht. Das geschah auch dadurch, dass der "gemeinnützige" Nutzen anfiel, weil unangemessene persönliche Bereicherungen, Gewinne, Folgelasten und Missbräuche behindert, begrenzt oder auch verhindert wurden. Eine "Spende" ist deshalb auch ein Signal für die Anerkennung für den bereits geleisteten allgemeinen Nutzen durch seine "ehrenamtlichen" und aus freien Stücken erbrachten Leistungen des Autors.
Wer das Lebenswerk des Autors unterstützt, handelt letztlich wie bei einem "zivilgesellschaftlichen Engagement": Die Leistungen werden erbracht. Ob Anerkennung oder Vergütung erwünscht ist oder erfolgt, bleibt offen.
"Gemeinnützige" Organisationen und "zivilgesellschaftliches" und "ehrenamtliches" Engagements werden "gemeinschädlich", wenn sie z.B.:
Der Autor Heinrich Keßler fördert bei jedem Aufruf seines Lebenswerkes den Eigennutz der Personen und Organisationen bei deren "gemeinnützigen" Zwecken, Zielen, Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen. Aus dem Eigennutz wird ein Gemeinnutz durch den Beitrag in eine "Lernende Gesellschaft".
14.07.2024, Heinrich Keßler, Autor.